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Bestattung
KÖNNEN WIR UNSER STERNENKIND BESTATTEN?
In allen Bundesländern (hier im speziellen Sachsen-Anhalt) gibt ein Recht auf Bestattung (auch Fehlgeburt).
In Sachsen-Anhalt dürfen Eltern ihre Kinder unter 500g selbst beisetzen, oftmals gibt es von den Kliniken Angebote für so genannte Sternenkindergräber.
Allerdings sind die Kliniken nicht verpflichtet Eltern darüber zu informieren!
Eine Bestattungspflicht gilt für Totgeburten und nach der Geburt verstorbene Sternenkinder (Säuglingstod).
Die Bestattung des Sternenkindes ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg der Trauer.
MÖGLICHKEIT DES ABSCHIEDNEHMENS ZUHAUSE
Als Eltern eines stillgeborenen Kindes (totgeboren) gibt es die Möglicheit einer Aufbahrung zuhause.
Hilfreich ist hier der Cuddle Cot.
Die BestatterInnen sind hier der richtige Ansprechpartner.
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