top of page
Unscharfe Wiese
Hilfreiches

WAS IST EIN STERNENKIND?

Als Sternenkind bezeichnet man Kinder, die vor, während oder kurz nach der Geburt sterben.

WAS IST DER UNTERSCHIED ZWISCHEN EINER FEHLGEBURT UND EINER TOTGEBURT?

Von einer Fehlgeburt (Abort) spricht man wenn ein Kind ohne Lebenszeichen zur Welt kommt, ein Geburtsgewicht von 500g nicht erreicht und/oder unter der 24. Schwangerschaftswoche ist. Aborte werden zudem auch zeitlich unterteilt. Ein Frühabort ist eine Fehlgeburt vor der 13. Schwangerschaftswoche. Zwischen der 14. und 24. Schwangerschaftswoche spricht man vom Spätabort.

Es gibt keine Beurkundung und keine Eintragung in das Personenstandsregister.

Eltern können seit dem 15. Mai 2013 die Geburt ihres Kindes beim Standesamt anzeigen und ihrem Kind damit offiziell eine Existenz geben. Man erhält dann ein urkundenähnliches Dokument (ähnlich der offiziellen Geburtsturkunde). Dazu notwendig ist der eigene Personalausweis und einen Nachweis über die Geburt (möglich ist eine Bescheinigung des Krankenhauses oder Arztes)

Gerne kann unser Formular genutzt werden.

Bei einer Totgeburt kommt das Kind ohne Lebenszeichen zur Welt und ist bereits im Mutterleib verstorben. Es hat ein Geburtsgewicht von 500g erreicht und ist nach der 24. Schwangerschaftswoche (nach dieser Woche spielt das Gewicht keine Rolle mehr) geboren.

Die Beurkundung erfolgt durch eine Geburtsurkunde mit dem Vermerk "tot geboren". Die Geburtsanzeige wird vom Krankenhaus vorgenommen, dazu notwendig sind die Personalausweise der Eltern, Geburtsurkunden und Eheurkunden, bei nicht verheirateten Paaren die Vaterschaftsanerkennung.

STEHT MIR DIE BEGLEITUNG DURCH EINE HEBAMME ZU?

Ja! Bei der Begleitung von Schwangeren spielt die Schwangerschaftswoche und/oder das Geburtsgewicht keine Rolle. Eure Hebamme kann euch ebenfalls zur Nachsorge im Wochenbett zur Verfügung stehen und ihr habt Anspruch auf einen Rückbildungskurs. Hier gibt es spezielle Angebote und Onlinekurse.

HABE ICH EINEN ANSPRUCH AUF MUTTERSCHUTZ?

Bei einem Geburtsgewicht von über 500g ODER dem Erreichen der 24. Schwangerschaftswoche ODER Lebenszeichen nach der Geburt besteht ein Anrecht auf Mutterschutz (8 Wochen). Dieser verlängert um die Zeit die die Mutter keinen Mutterschutz vor der Geburt (von 6 Wochen) nutzen konnte. Liegt das Geburtsgewicht zwischen 500g und 2500g wird das Kind als Frühgeburt gewertet und der Mutterschutz verlängert sich um weitere 4 Wochen.

Eine Rückkehr an den Arbeitsplatz ist, wenn gewünscht, ab der dritten Woche nach Entbindung möglich.

Bitte meldet euch bei uns falls ihr Fragen zu dem Thema Mutterschutz habt.

HABE ICH EINEN KÜNDIGUNGSSCHUTZ?

Gemäß § 17 Abs. 1 Mutterschutzgesetz ist eine Kündigung unzulässig:

  • während der Schwangerschaft 

  • bis vier Monate nach einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche

  • vier Monate nach der Entbindung

War dem Arbeitgeber die Schwangerschaft (bzw. die Entbindung oder Fehlgeburt) zum Zeitpunkt der Kündigung nicht bekannt, so kann sie ihm innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung noch mitgeteilt werden. Auch in diesem Fall ist die Kündigung unwirksam.

 

Bei befristeten Arbeitsverhältnissen gilt der Kündigungsschutz nur bis zu dieser vertraglich vereinbarten Frist.

Bei einer Fehlgeburt vor der 12. Schwangerschaftswoche besteht kein Kündigungsschutz.

Bitte meldet euch bei uns falls ihr Fragen zu dem Thema Kündigungsschutz habt.

WAS IST MIT MEINER ELTERNZEIT WENN MEIN KIND SPÄTER STIRBT? (SÄUGLINGSTOD)

Mit dem Tod deines Kindes endet deine Elternzeit nicht sofort. Sie endet dann 3 Wochen nach dem Tod deines Kindes. Die 8-wöchige Schutzfrist nach der Geburt bleiben davon unberührt.

Mutterschutz
bottom of page